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Da im Brandfall aufgrund verschiedenster Baumaterialien eine erhebliche Menge an Atemgiften auftreten, die für den Menschen ohne Schutz nach wenigen Atemzügen tödlich sein können, setzen wir für Arbeiten in den gefährdeten Bereichen zum Selbstschutz umluftunabhängige Atemschutzgeräte ein.
Vorrausetzungen für einen Atemschutzträger:
Mindestalter 18 Jahre, Höchstsalter 65 Jahre, Körperlich geeignt, Atemschutzlehrgang an der Landesfeuerwehrschule oder in der eigenen Feuerwehr
Details:
| Typ | Atemschutzgerät - Dräger PSS 90 |
| Maskentyp | Dräger F2 - Spinnenmaske |
| Anzahl der Geräte | 3 Stück |
| Masken | 6 Stück |
| Flaschen | je 2 am Gerät + jeweilige Reserve |
| Flascheninhalt | 4 L bei 200 bar |
| Einsatzzeit | ~ 30 min bei mittelschweren Arbeiten |





